Wir planen eine unterirdische Einstellhalle mit 402 m2 Grösse. Die Belüftung der Einstellhalle erfolgt über eine mechanische Lüftungsanlage übers Dach. Gemäss www.heureka.ch wird bei Einstellhallen mit Flächen unter 600 m2 keine Entrauchungsanlage gefordert. Bei grösseren Einstellhalle (über 600 m2) sind 8 LW/h erforderlich. Wie berechnet man die erforderliche Entrauchungsöffnungsgrösse bei einer Einstellhalle von z.B. 601 m2 Bodenfläche?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wie Sie richtig schreiben, ist bei Einstellräumen mit einer Fläche bis zu 600 m2 keine Entrauchung verlangt. Die Feuerwehr braucht jedoch Öffnungen für die Entrauchung bei einem Ereignis. Wir empfehlen Ihnen, dies mit der Ortsfeuerwehr oder Ortsfeuerpolizei abzuklären.

Bei Parkings (Fläche > 600 m2) hängt die geforderte Grösse der Entrauchungsöffnungen von der Art der Entrauchung ab:

NRWA (natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen)

Die Fläche der Öffnungen (A) berechnet sich nach folgenden Formeln:

Öffnungen im Dach: A [m2] = α × Brandabschnittsfläche [m2] × cw

Öffnungen in der Fassade: A [m2] = α × Brandabschnittsfläche [m2] × cz

Die Grundlagen zur Dimensionierung:

 

MRWA (maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen)

A [m2] = (L [V/h] × V [m3]) / (3600 [s] × v [m/s] × N)

  • L: Luftwechsel pro Stunde: ≥ 8 Brandabschnittsvolumen pro Stunde
  • V: Volumen der Einstellhalle
  • v: Absauggeschwindigkeit
  • N: Anzahl Abzugsöffnungen (mindestens 1 Abzugsöffnung pro 200 m2 und mindestens 1 Abzugsöffnung alle 20 m. Die Öffnungen dürfen maximal 10 m von den Wänden entfernt sein.)

Die Grundlagen zur Dimensionierung:

 

LRWA (Entrauchung mit Lüftern der Feuerwehr)

Die Fläche der Abströmöffnungen muss auf diejenige der Einblasöffnungen abgestimmt sein. Die optimale Wirkung lässt sich erreichen, wenn die Gesamtfläche der Einblasöffnungen gleich bis doppelt so gross ist wie diejenige der Abströmöffnungen.

Eine Abströmöffnung muss mindestens 0,5 m2 gross sein und eine Mindestöffnungsweite von 0,1 m aufweisen. Zudem sind die Auflagen der Feuerwehr zu beachten.

Grundlage der Dimensionierung ist die Brandschutzrichtlinie 21-15 «Rauch- und Wärmeabzugsanlagen».

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