Darf in der Tiefgarage in einer vergitterten Box Brennholz, Benzinkanister sowie eine Schneeschleuder und ein kleiner Pflug eingestellt werden, die je über einen Benzinmotor verfügen und über ein Ladegerät mit Strom gespiesen werden? Es gibt keinen Feuerlöscher, aber eine Sprinkleranlage.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In privaten Einstellräumen (<600 m2) ist neben dem Abstellen von Motorfahrzeugen wie Autos, Schneeschleuder oder Mofas  die Lagerung von brennbarem Material erlaubt.

Wir möchten etwas Benzin für den Notfall lagern. Dazu würden wir zwei handelsübliche Kleintanks à je 10 Liter in unserem Kellerabteil lagern. In der Brandschutzrichtlinie 26-15 habe ich gelesen, dass bis zu 25 Liter Benzin in einem Raum beliebiger Art gelagert werden darf.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bis zu 25 Liter Benzin dürfen grundsätzlich in Räumen ohne weitere Brandschutzanforderungen gelagert werden.

Wir planen auf insgesamt 460 m2 ein Selfstorage-Lager mit Einzelboxen zwischen 1m2 und 20m2. Die Lagerung von explosiven, ätzenden, toxischen oder entzündlichen Stoffe sowie brennbaren Flüssigkeiten ist verboten. Ist eine maximale Brandlast von 1000 MJ/m2 auf diese Weise einzuhalten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Werkatelier, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Zürich

Wenn es keine individuelle Kontrolle gibt, was in den Fächern gelagert wird, muss auf die Eigenverantwortung der Benutzerinnen und Benutzer gesetzt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Benutzungsbestimmungen klar formuliert sind – so wie Sie es beschreiben, ev. ergänzt mit konkreten Beispielen.