Objekt: Mehrfamilienhaus
Wir gehen davon aus, dass der Heizungsraum vorschriftsgemäss ausgebaut ist und einen separaten Brandabschnitt bildet. Eine Erklärung, was ein Brandabschnitt ist, finden Sie auf der Informationsplattform «Heureka» im Glossar.
Ob die Autoräder im Heizraum gelagert werden dürfen, hängt von der Art der Heizung ab:
- Bei Heizungen mit einem Verbrennungsaggregat (Erdgas-, Öl- oder Holzheizungen) ist die Lagerung der Autoräder erlaubt, wenn die Leistung der Heizung nicht grösser als 70 kW ist. Bei einer Leistung über 70 kW dürfen keine Gegenstände im Heizraum gelagert werden. Brennbare Materialien oder Gegenstände wie Autoräder sollten in einem Abstand von mindestens 1 m zur Heizung gelagert werden.
- Bei einer Wärmepumpe ohne brennbares Kältemittel ist die Lagerung der Autoräder zulässig. In diesem Fall darf auch der Abstand der Autoräder zur Wärmepumpe kleiner sein, 70 cm reichen aus.