Dürfen in einem Heizungsraum (ca. 10m2) 16 sehr grosse Autoräder mit Pneus gelagert werden? Der Abstand zur Heizung beträgt höchstens 70 cm.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus

Wir gehen davon aus, dass der Heizungsraum vorschriftsgemäss ausgebaut ist und einen separaten Brandabschnitt bildet. Eine Erklärung, was ein Brandabschnitt ist, finden Sie auf der Informationsplattform «Heureka» im Glossar.

Ob die Autoräder im Heizraum gelagert werden dürfen, hängt von der Art der Heizung ab:

  • Bei Heizungen mit einem Verbrennungsaggregat (Erdgas-, Öl- oder Holzheizungen) ist die Lagerung der Autoräder erlaubt, wenn die Leistung der Heizung nicht grösser als 70 kW ist. Bei einer Leistung über 70 kW dürfen keine Gegenstände im Heizraum gelagert werden. Brennbare Materialien oder Gegenstände wie Autoräder sollten in einem Abstand von mindestens 1 m zur Heizung gelagert werden.
  • Bei einer Wärmepumpe ohne brennbares Kältemittel ist die Lagerung der Autoräder zulässig. In diesem Fall darf auch der Abstand der Autoräder zur Wärmepumpe kleiner sein, 70 cm reichen aus.

2 Gedanken zu “Dürfen in einem Heizungsraum (ca. 10m2) 16 sehr grosse Autoräder mit Pneus gelagert werden? Der Abstand zur Heizung beträgt höchstens 70 cm.”

  1. Guten Tag geschätzte Damen und Herren

    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen und die Wärme wird durch eine Oelheizung sichergestellt.

    Gegenstände, brennbare Materialien dürfen nicht im Heizungsraum gelagert werden. Frage, dürfen z.B. handelsübliche Festbänke und Tische d.h. 2 Ganituren im geschlossenen Tankraum gelagert werden?

    Ich danke Ihnen sehr für die Beantwortung dieser Frage.

    Freundliche Grüsse
    Ulli Prior Imboden

    1. Es kommt auf die gelagerte Menge und den Feuerwiderstand des Tankraums an: Wenn der Raum einen Feuerwiderstand von mindestens EI30 hat und maximal 2000 Liter gelagert werden, ist die Lagerung von Material mit geringem Brandrisiko – wie handelsübliche Festbänke – erlaubt. Wird mehr als 2000 Liter Heizöl gelagert, muss der Raum einen Feuerwiderstand von EI60 aufweisen und die Lagerung von Material ist verboten. Sie finden diese Vorschriften in der VKF-Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe», Ziffer 5.2.2 und 5.2.3.

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