Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; bis 11 m hoch, Kanton Zürich
Bei der von Ihnen angegebenen Nutzung und Gebäudehöhe sind brennbare Dämmungen in Geschossdecken grundsätzlich möglich, jedoch nicht in brandabschnittsbildenden Bauteilen zum vertikalen Fluchtweg (Wände und Decken).
Wir nehmen an, dass Sie für das Bauvorhaben eine Baubewilligung benötigen, oder diese bereits eingeholt haben. Bitte gleichen Sie die darin gestellten Brandschutzanforderungen an die Geschossdecken mit den Eigenschaften ihrer vorgesehenen Konstruktion ab.
Für objektbezogene Fragestellungen, insbesondere auch zur Beurteilung, welche Massnahmen unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit im Bestandesbau nötig sind, müssten Sie sich an die lokal zuständige Brandschutzbehörde wenden.
Weiterführende Informationen zum Thema Brandschutz finden Sie auf der Informationsplattform Heureka, z. B. im Fachthema «Brandschutz richtig planen» und unter «Umbau, Sanierung, Umnutzung».