Nutzung: Einstellräume; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton St. Gallen
Wir gehen davon aus, dass es sich um einen nicht öffentlich zugänglichen Einstellraum handelt. Aus Brandschutzsicht ist es zulässig, darin pro Fahrzeug einen Satz Pneus zu lagern. Wo genau sich diese befinden, ist aus Brandschutzsicht unerheblich, solange sie die Fluchtwege nicht behindern.