Objekt: Gewerbe und Industrie, bis 11 m hoch, Kanton Nidwalden
Befestigungen mit Baustoffen RF1 (z. B. Schraubverbindungen) durch Brandschutzplatten hindurch direkt in ein tragendes Bauteil, wie etwa den Dachsparren, sind grundsätzlich möglich.
Dabei gilt es zu beachten, dass keine Hohlräume durchstossen werden (z. B. Rostlattungsebene), denn dadurch könnte die Schutzwirkung der Brandschutzbekleidung situativ vermindert werden.