Dürfen wir aufgeblasene Stand-Up-Paddel in unserer Einstellhalle (ca. 20 Fahrzeuge) lagern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Luzern

Wir gehen davon aus, dass es sich um einen privaten Einstellraum handelt. Aus Sicht des Brandschutzes dürfen darin Sportgeräte gelagert werden (soweit sie die Fluchtwege nicht behindern). Ihr Vermieter ist aber natürlich frei, die Nutzungsbedingungen für den Einstellraum nach seinen eigenen Vorstellungen zu formulieren.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert