Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Luzern
Wir gehen davon aus, dass es sich um einen privaten Einstellraum handelt. Aus Sicht des Brandschutzes dürfen darin Sportgeräte gelagert werden (soweit sie die Fluchtwege nicht behindern). Ihr Vermieter ist aber natürlich frei, die Nutzungsbedingungen für den Einstellraum nach seinen eigenen Vorstellungen zu formulieren.