Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Situation: Es ist eine ebenerdige Dreifachturnhalle. Die Hallenfläche beträgt 1265 m2, die Fläche insgesamt 2500 m2. In der Halle finden auch Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen statt. Die Halle ist eine Stahlskeletkonstruktion. Welche Brandschutzmassnahmen sind dafür nötig? Z. B. ein Brandschutzanstrich?
Objekt: Turnhalle, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Bei eingeschossigen Gebäuden gibt es grundsätzlich keine Anforderung an den Feuerwiderstand. Ist die Halle freistehend, benötigt der Stahlskelettbau der Dreifachturnhalle keine weiteren Brandschutzmassnahmen. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Bitte beachten Sie, dass eine Nutzungseinheit nicht immer gleichzeitig ein einziger Brandabschnitt ist (lesen Sie dazu den Beitrag «Nutzung, Nutzungseinheit und Brandabschnitt»).


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Basel-Stadt
Wie sich Türen in einem solchen Fall gegenseitig beeinflussen, ist in der Regel nicht entscheidend.
Wie sich Türen in einem solchen Fall gegenseitig beeinflussen, ist in der Regel nicht entscheidend.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Büro, bis 11 m hoch, im Kanton Bern
Wenn wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden, müssen bestehende Gebäude an die aktuellen Brandschutzvorschriften angepasst werden. Dabei gilt das Prinzip der Verhältnismässigkeit.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, im Kanton Bern
In einem Mehrfamilienhaus muss jede Wohnung als Brandabschnitt ausgestaltet werden. Damit müssen die Wohnungseingangstüren einen Feuerwiderstand von EI 30 aufweisen. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Mit der Gesamtsanierung hat sich das Musikhaus der PHBern aussen kaum verändert, innen wurde es bis auf Decken und Stahlträger rückgebaut. Im Video auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» zeigen wir Ihnen, wie sich der industrielle Charakter dank eines ganzheitlichen Brandschutzkonzepts auch im Innern erhalten liess.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Infoplattform für Brandschutz «Heureka» wartet mit einem neuen Format auf: Erfahren Sie in anschaulichen Videos, wie sich effizienter und wirtschaftlicher Brandschutz bei Umbauten, Sanierungen oder Umnutzungen in der Praxis umsetzen lässt.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Wohnhaus mit Scheune, Werkstatt, Garage und Schafstall, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Wenn die Gebäude ausschliesslich als Wohnungen genutzt werden, ist keine Brandmauer notwendig. Jede Wohnung muss jedoch als separater Brandabschnitt mit 30 Minuten Feuerwiderstand ausgebildet sein. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Am 1. September 2017 tritt die neue Aufzugsnorm SN 81-20/50 in Kraft. Sie gilt für neue und bestehende Personen- und Lastenaufzüge mit Personenbegleitung. Nach der neuen Norm dürfen nur noch Anlageteile eingesetzt werden, die je nach Brandbelastung einen Feuerwiderstand von E30 oder E60 aufweisen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Aussendämmung darf aus Baustoffen der Kategorie RF3 (cr) bestehen.
