Bei einem Bürogebäude aus den 60er-Jahren möchten wir die Fassade sanieren und eine Lüftung einbauen. Im Innenbereich ist kein Umbau geplant, es findet auch keine Umnutzung statt. Muss mit dieser Sanierung nun das gesamte Gebäude an die neuen Brandschutzvorschriften angepasst werden?
Wir renovieren bei unserem Mehrfamilienhaus mit neun Wohnungen die Türen. Müssen die Wohnungseingangstüren die Anforderung EI 30 erfüllen? Welche Anforderungen gelten an die Haupteingangstüre zum Treppenhaus? Braucht es eine Panikfunktion?
Ein neues Video zu Brandschutz bei Umbauten ist auf Heureka online
Mit der Gesamtsanierung hat sich das Musikhaus der PHBern aussen kaum verändert, innen wurde es bis auf Decken und Stahlträger rückgebaut. Im Video auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» zeigen wir Ihnen, wie sich der industrielle Charakter dank eines ganzheitlichen Brandschutzkonzepts auch im Innern erhalten liess.
Brandschutz bei Umbauten – jetzt als Video auf Heureka
Die Infoplattform für Brandschutz «Heureka» wartet mit einem neuen Format auf: Erfahren Sie in anschaulichen Videos, wie sich effizienter und wirtschaftlicher Brandschutz bei Umbauten, Sanierungen oder Umnutzungen in der Praxis umsetzen lässt.
Ich möchte eine Brandschutzmauer zwischen einem dreistöckigen Wohnhaus und der angebauten Scheune mit Werkstatt und Garage errichten. In der Scheune sollen später Wohnungen gebaut werden. Was ist zu beachten betreffend Ziegelsteindicke oder speziellen Steinen? Beraten Sie auch vor Ort?
Liftschachttüren – was gilt mit der neuen Norm im Kanton Bern?
Bei einem Wohnblock, Baujahr 1980, wird die Fassade saniert. Dabei ist auch eine neue verputzte Aussenwärmedämmung geplant. Was muss in Bezug auf die neuen Brandschutzvorschriften beachtet werden?
Müssen Bauteile aus den 1970-er Jahren, die im Betrieb akzeptiert wurden, bei einer «Pinselsanierung» ersetzt werden?
Die Situation: Bei einem Altersheim mit 3 Wohngeschossen in Massivbauweise aus den 1970-er Jahren wird ein Neubau geplant, der im Erd- und Untergeschoss mit zwei Bestandsbauten verbunden ist. Die Bestandesbauten sollen mit einer «Pinselsanierung» erneuert werden. Sind bestehende Bauteile wie Zimmertüren (F30), die bei der Erstellung eingebaut wurden und im Betrieb akzeptiert sind, bei einer Pinselsanierung ebenfalls zu modifizieren resp. zu ersetzen? Oder kann von einer Bestandsgarantie ausgegangen werden, da weder Nutzung noch Raumteilung angepasst werden?
Objekt: Altersheim