Objekt: Büro, bis 11 m hoch, im Kanton Bern
Wenn wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden, müssen bestehende Gebäude an die aktuellen Brandschutzvorschriften angepasst werden. Dabei gilt das Prinzip der Verhältnismässigkeit.
Ob und welche Anpassungen bei Ihrem Gebäude nötig sind, muss objektspezifisch beurteilt werden. Wir können Ihnen deshalb leider keine abschliessende Antwort geben. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Brandschutzexperten.