Nein, in Beherbergungsbetrieben (a) mit mehr als zwei Geschossen reicht ein Fluchttreppenhaus nicht aus, auch wenn die Geschossfläche unter 600m2 liegt.
Genügt bei einem Beherbergungsbetrieb (a) mit mehr als zwei Geschossen und einer Geschossfläche unter 600 m2 ein vertikales Fluchttreppenhaus, wenn zwei Brandabschnitte vorhanden sind?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB