In der Garderobe einer Turnhalle ist die Dusche durch eine Türe abgetrennt. Der Fluchtweg aus der Garderobe führt über einen Korridor ins Treppenhaus. Somit führt der Fluchtweg streng genommen aus der Dusche über zwei Räume oder zählen Garderobe und Dusche zusammen als ein Raum?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bitte beachten Sie, dass wir objektspezifische Fragen nicht abschliessend beantworten können. Im Sinne der Definition «Raum» der Brandschutzrichtlinie 10-15 kann die Dusche auch als untergeordnet betrachtet werden (wie z.B. auch Toiletten o. Ä.).

Bei einem Einfamilienhaus mit vier Geschossen befindet sich aufgrund der Hanglage die Eingangstüre im UG. Die Fluchtweglänge vom obersten Zimmer im Dachgeschoss beträgt über 35 m bis zur Eingangstüre. Im Erdgeschoss gibt es Fenstertüren, welche direkt ins Freie führen. Wenn diese als Notausgang genutzt werden könnten, wäre die Fluchtweglänge von max. 35 m eingehalten. Ist dies zulässig? Ist in einem Einfamilienhaus die Fluchtweglänge von max. 35 m immer absolut verbindlich?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die maximale Fluchtweglänge ist grundsätzlich auch im Einfamilienhaus zu beachten.

Die Tiefgarage einer Überbauung mit drei Mehrfamilienhäusern hat eine Fläche von >1200m2, womit feuerwiderstandsfähige Schleusen oder Vorplätze gefordert werden. Darf der Lift direkt von der Schleuse bzw. vom Vorplatz zugänglich sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

An den Vorplatz zwischen dem Parking und dem vertikalen Fluchtweg werden dieselben Anforderungen gestellt wie an einen horizontalen Fluchtweg. Ein direkter Zugang daraus in einen Aufzug ist daher grundsätzlich möglich.

Ich möchte eine Grillstation mit Holzfeuerung erstellen. Wie gross muss der Abstand zur Hauswand aus Holz sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzrichtlinien definieren keinen spezifischen Abstand. Entscheidend bei Grillstellen ist vor allem die allgemeine Sorgfaltspflicht gemäss Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz, insbesondere Ziffer 3.2 Absatz 12: «Beim Feuern im Freien sind alle Vorkehrungen zu treffen, damit an Gebäuden kein Schaden entsteht.