Meine Tochter hat vor Kurzem eine Wohnung in einem über hundertjährigen Haus in Zürich bezogen. Im Treppenhaus ist die Treppe aus Holz, die Wände aus Stein. Einen zweiten Fluchtweg gibt es nicht. Die Fenster ihrer Wonung gehen gegen einen kleinen Innenhof, der für die Feuerwehr nicht befahrbar ist. Es gibt auch keine Rauchmelde- oder Sprinkleranlage. Ist diese Situation zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen des Forum Brandschutz keine abschliessenden Antworten zu objektspezifischen Fragen geben können.   

Müssen die Kragplatten von Balkonen die Anforderungen an das Tragwerk (R60) erfüllen? Und können bei Fassaden, die mit nicht brennbarer verputzter Aussenwärmedämmung versehen werden (und daher nicht mit Brandriegeln ausgeführt), für die Balkone Kragplatten mit Dämmung RF2 oder RF3 verwendet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Soweit die Balkone keine Tragwerksfunktion für das Gebäude einnehmen und soweit es sich nicht um einen Laubengang mit Fluchtweganforderung handelt, muss der Feuerwiderstand des Tragwerkes nicht berücksichtigt werden.

Bern und Graubünden regeln den Umgang mit Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeichern

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nicht nur Solaranlagen, sondern auch Ladestationen von Elektroautos werden zunehmend mit Batteriespeichern kombiniert. Anstatt Lithium-Ionen- werden dabei vermehrt Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeicher eingesetzt. Diese sind umweltfreundlicher und sicherer.

Die Brandschutzvorschriften enthalten keine Regelungen zu Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeichern. Die nötigen Massnahmen müssen objektspezifisch festgelegt werden.

Die Brandschutzbehörden der Kantone Bern und Graubünden haben nun den Umgang mit diesen Batteriespeichern in ihren Kantonen geregelt.

Die Anforderungen sind im Fachthema «Batteriespeicher richtig aufstellen» auf der Infoplattform heureka zusammengestellt.

In einem Einstellraum im Gebäude dürfen leicht brennbare Flüssigkeiten und Brennstoffe nur in bestimmten Mengen gelagert werden, Treibstoffe z.B. bis 25 l pro Einstellraum. Gibt es eine Liste, die definiert, welche brennbaren Stoffe (ausser brennbare Flüssigkeiten) in welchen Mengen gelagert werden dürfen?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Laut Ihrer Beschreibung handelt es sich um einen Einstellraum, dessen Grundfläche weniger als 600 m2 beträgt. In solchen Einstellräumen ist die Lagerung von Material ohne Beschränkung der Menge erlaubt.