Meine Tochter hat vor Kurzem eine Wohnung in einem über hundertjährigen Haus in Zürich bezogen. Im Treppenhaus ist die Treppe aus Holz, die Wände aus Stein. Einen zweiten Fluchtweg gibt es nicht. Die Fenster ihrer Wonung gehen gegen einen kleinen Innenhof, der für die Feuerwehr nicht befahrbar ist. Es gibt auch keine Rauchmelde- oder Sprinkleranlage. Ist diese Situation zulässig?
Wir planen ein Schulhaus mit einer begehbaren Dachterrasse, die hinter einem breiteren Dachrand mit einem Geländer abgeschlossen ist. Muss das Geländer bei der Gebäudehöhe mitberücksichtigt werden?
Müssen die Kragplatten von Balkonen die Anforderungen an das Tragwerk (R60) erfüllen? Und können bei Fassaden, die mit nicht brennbarer verputzter Aussenwärmedämmung versehen werden (und daher nicht mit Brandriegeln ausgeführt), für die Balkone Kragplatten mit Dämmung RF2 oder RF3 verwendet werden?
Bern und Graubünden regeln den Umgang mit Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeichern
Nicht nur Solaranlagen, sondern auch Ladestationen von Elektroautos werden zunehmend mit Batteriespeichern kombiniert. Anstatt Lithium-Ionen- werden dabei vermehrt Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeicher eingesetzt. Diese sind umweltfreundlicher und sicherer.
Die Brandschutzvorschriften enthalten keine Regelungen zu Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeichern. Die nötigen Massnahmen müssen objektspezifisch festgelegt werden.
Die Brandschutzbehörden der Kantone Bern und Graubünden haben nun den Umgang mit diesen Batteriespeichern in ihren Kantonen geregelt.
Die Anforderungen sind im Fachthema «Batteriespeicher richtig aufstellen» auf der Infoplattform heureka zusammengestellt.