Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Hotel
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
In den Brandschutzvorschriften gibt es keine Regelung für Fenstervorhänge in nicht öffentlich zugänglichen Räumen. Für die Sicherheit der beherbergten Personen muss der Betreiber sorgen.
Ob eine erhöhte Anforderung an die Brennbarkeit der Inneneinrichtung nötig ist, hängt insbesondere davon ab, ob es in dem Räumen Brandschutzmassnahmen gibt (z. B. Rauchverbot, Brandmeldeüberwachung, Verbot von Kerzen) und ob Sie von einem risikoanfälligen Verhalten der beherbergten Personen ausgehen.