Standort des Gebäudes
Appenzell Innerrhoden
Nutzung
Schule
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Bitte beachten Sie, dass wir objektspezifische Fragen nicht abschliessend beantworten können.
Im Sinne der Definition «Raum» der Brandschutzrichtlinie 10-15 kann die Dusche auch als untergeordnet betrachtet werden (wie z.B. auch Toiletten o. Ä.). Die Dusche müsste damit nicht eigenständig betrachtet werden und bildet zusammen mit der Garderobe einen gemeinsamen «Raum» im Sinne der Fluchtwegdefinition.
Falls der Korridor sogar die Anforderung an einen horizontalen Fluchtweg erfüllt, müsste er ohnehin nicht als zusätzlicher Raum mitgezählt werden. Diese Frage ist jedoch objektspezifisch zu klären.
Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.