Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen. Ab wie vielen Einheiten ist eine Signalisation der Fluchtwege erforderlich? Und muss eine zusätzliche Tür EI30 zum Keller hin eingebaut werden, wenn dieser nur der Lagerung dient und es dort noch einen weiteren Notausgang im Keller hat? Die Wohnungstüren wurden alle mit EI30-Türen ersetzt, in der Baugenehmigung von 2017 steht nichts von einer Tür zum Keller hin.

Beitrag der Gebäudeversicherung Freiburg

Ohne Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort können wir keine abschliessende Antwort dazu geben, ob eine Türe mit Feuerwiderstandsanforderungen zum Keller nötig ist. Grundsätzlich sind in Wohnhäusern Rettungszeichen zur Signalisierung der Fluchtwege nicht obligatorisch, es sei denn, es sind noch andere Nutzungen im Gebäude vorhanden.

Unser Mehrfamilienhaus wird mit einer Ölheizung beheizt. Als Option für die Zukunft wurde nun zusätzlich ein Anschluss an das Fernwärmenetz gelegt. Die Fernwärmeleitung, welche für die Verlegung im Boden vorgesehen ist, wurde dabei durch den Tankraum der Ölheizung verlegt. Als Befestigung dient ein Kantholz, auf welchem die Leitung aufliegt. Darf eine Fernwärmeleitung überhaupt neben dem Öltank im Tankraum verlegt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Grundsätzlich sind Fremdinstallationen in Lagerräumen für Heizöl nicht ausgeschlossen. Die Verlegung einer Fernwärmeleitung ist möglich, wenn folgende Anforderungen berücksichtigt werden:

In einem horizontalen Fluchtweg im UG ist eine Türe projektiert, welche mit einem Schliesssystem SN EN 179:2008 ausgestattet ist. Diese Türe dient dazu, zu verhindern, dass Personen in Gegenrichtung des Fluchtweges in den anderen Gebäudeteil gelangen können, da dort private Schulräume angeordnet sind. Hat diese Türe Anforderungen an das Material oder den Feuerwiderstand?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bitte beachten Sie, dass wir derart objektspezifische Fragen auf dem Forum Brandschutz nicht abschliessend beantworten können. Ob an die Türe eine Feuerwiderstandsanforderung sowie Fluchtweganforderungen (z.B. ein Schliesssystem SN EN 179) gestellt werden, muss in den Brandschutzplänen definiert werden

In unserem Keller stehen eine Ölheizung und ein Heizöltank (< 2000 l) im selben Raum mit einem Abstand von 4 m. Im Kellergeschoss befinden sich auch noch Lagerräume und die Garage. Müssen im Keller Brandabschnitte gebildet werden? Und muss die bestehende Tür, die das Kellergeschoss vom Wohnraum abgrenzt, durch eine EI30-Türe ersetzt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Durch die Lagerung von Heizöl im Heizraum ist ein erhöhtes Brandrisiko im Raum gegeben. Somit ist für den Heizraum ein eigener Brandabschnitt gefordert.

Wir wohnen in einem Haus mit 6 Einheiten und heizen mit einer Ölheizung von 77 kW. Der Öltank ist in einem separaten Raum untergebracht. Im Heizungsraum befindet neben der Heizung auch der Boiler für die gesamte Liegenschaft sowie die Hauptwasser-Verteilung und die Elektro-Zähler. Ein Eigentümer möchte nun im Heizungsraum einen Schrank aus Sperrholz, einen Home-Trainer und Gartenmöbel lagern. Ist das erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bis zu einer Leistung von 70 kW darf ein Heizraum auch anderen Zwecken, z. B.  als Lagerraum, dienen. Liegt die Leistung darüber, ist dies nicht erlaubt.

Wie sind die Brandschutzanforderungen für eine Autoeinstellhalle eines Einfamilienhauses definiertt? Ich möchte neben den drei Parkplätzen ein 9 Laufmeter langes Stauraumregal (mit geschlossenen Fronten) umsetzen und weiss nicht, ob dies zulässig ist.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Soweit der Einstellraum kleiner als 600 m2 ist, wovon wir gemäss Ihrer Beschreibung ausgehen, darf er auch zu anderen Zwecken und zur Lagerung von Material genutzt werden.