An einen Einstellraum (< 600 m2) im 1. UG grenzt ein Fenster an ein Wohnhaus. Müssen Fenster und Rahmen E30 oder höher zertifiziert sein oder reicht es aus, wenn die Fensterverglasung E30 ist? Darf das Fenster normal mit einem Fenstergriff geöffnet werden oder nur zu Reinigungszwecken?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Unter der Verglasung wird die ganze Fensterkonstruktion verstanden, also das Glas inklusive des zugehörigen Rahmens.

Welche Anforderungen gelten an Laubengänge und Aussentreppen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Die Wohnungen eines MFH-Neubauprojektes (Höhe < 11m) werden über Laubengänge und eine Aussentreppe erschlossen. Die Laubengänge und die Aussentreppe dienen als horizontale und vertikale Fluchtwege. Gelten für die Laubengänge und die Aussentreppe die gleichen Anforderungen bezüglich des Feuerwiderstands wie für Treppen und Korridore innerhalb eines Gebäudes?

Nutzung: Mehrfamilienhaus, bis 11 m, Kanton Bern

Wir planen eine Schleppgaube direkt auf die Brandmauer zum Nachbarn (Anforderung neue Brandmauer EI 60). Auf die bestehende, gemauerte Brandmauer wird die Brandmauer in Leichtbau weitergeführt (Normdetail Fermacell mit ausgedämmtem Holzständer und gegen Nachbar 3×12.5mm Fermacell). Wie muss der Anschluss der Brandmauer an das Fermacell ausgeführt werden? Ein Überlappen der Fermacellplatten und der gemauerten Brandmauer ist nicht möglich.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Brandabschnittsbildende Bauteile müssen feuerwiderstandfähig aneinander angeschlossen sein. Das heisst, der Stoss muss dicht sein.

Wann ist das Brandrisiko klein und wann gross?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In den Brandschutzvorschriften kommt der Begriff „Brandrisiko“ immer wieder vor. So kann z. B. der Aufstellungsraum einer Pelletheizung bei einem geringen Brandrisiko auch für andere Zwecke genutzt werden. Oder ein erhöhtes Brandrisiko kann dazu führen, dass ein Gebäude in eine höhere QS-Stufe eingeteilt wird.

Neues Stand-der-Technik-Papier von feusuisse

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzvorschriften lassen für individuell gebaute und seriell gefertigte Feuerstätten Spielraum. In Zusammenarbeit mit der VKF präzisiert und ergänzt der Branchenverband feusuisse die Vorschriften im Stand-der-Technik-Papier «Ofen- und Cheminéebau».

So berechnen Sie die Personenbelegung

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Welcher Feuerwiderstand bei einem Tragwerk gefordert ist oder wie viele Ausgänge aus einem Gebäude führen müssen, ist unter anderem abhängig von der Anzahl Personen, die sich in einem Raum aufhalten können.

In den Brandschutzvorschriften wird bei Einstellhallen u.a. eine Unterscheidung nach Fläche gemacht (grösser oder kleiner als 600 m2). Welche Vorschriften gelten für Einstellhallen mit weniger als 600 m2 und welches sind die Unterschiede zu grösseren Garagen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Unterstände und Einstellräume bis 600 m2 Fläche gelten als «Räume zum Einstellen von Motorfahrzeugen», ab einer Fläche von 600 m2 beginnt die Kategorie «Parking».

Leitfaden «Betriebseigene Interventionskräfte»

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Je nach Risiko kann ein Betrieb zur Verbesserung der Schutzzielerreichung eine Interventionsgruppe Brandschutz (IvG) oder eine Betriebsfeuerwehr (BFW) aufbauen. Im Leitfaden «Betriebseigene Interventionskräfte» beschreibt die Gebäudeversicherung Bern (GVB) für den Kanton Bern, wie diese Strukturen aufgebaut und organisiert werden. Er kann auch in anderen Kantonen als Hilfestellung dienen.