Wann ist eine Brandmeldeanlage gefordert?
Muss eine Markise über einem glasüberdachten, offenen Aussensitzplatz bei einem Einfamilienhaus brandschutztechnische Kriterien erfüllen?
Welche Anforderungen gelten an Laubengänge und Aussentreppen?
Die Situation: Die Wohnungen eines MFH-Neubauprojektes (Höhe < 11m) werden über Laubengänge und eine Aussentreppe erschlossen. Die Laubengänge und die Aussentreppe dienen als horizontale und vertikale Fluchtwege. Gelten für die Laubengänge und die Aussentreppe die gleichen Anforderungen bezüglich des Feuerwiderstands wie für Treppen und Korridore innerhalb eines Gebäudes?
Nutzung: Mehrfamilienhaus, bis 11 m, Kanton Bern
Wir planen eine Schleppgaube direkt auf die Brandmauer zum Nachbarn (Anforderung neue Brandmauer EI 60). Auf die bestehende, gemauerte Brandmauer wird die Brandmauer in Leichtbau weitergeführt (Normdetail Fermacell mit ausgedämmtem Holzständer und gegen Nachbar 3×12.5mm Fermacell). Wie muss der Anschluss der Brandmauer an das Fermacell ausgeführt werden? Ein Überlappen der Fermacellplatten und der gemauerten Brandmauer ist nicht möglich.
Wann ist das Brandrisiko klein und wann gross?
In den Brandschutzvorschriften kommt der Begriff „Brandrisiko“ immer wieder vor. So kann z. B. der Aufstellungsraum einer Pelletheizung bei einem geringen Brandrisiko auch für andere Zwecke genutzt werden. Oder ein erhöhtes Brandrisiko kann dazu führen, dass ein Gebäude in eine höhere QS-Stufe eingeteilt wird.
Neues Stand-der-Technik-Papier von feusuisse
So berechnen Sie die Personenbelegung
In den Brandschutzvorschriften wird bei Einstellhallen u.a. eine Unterscheidung nach Fläche gemacht (grösser oder kleiner als 600 m2). Welche Vorschriften gelten für Einstellhallen mit weniger als 600 m2 und welches sind die Unterschiede zu grösseren Garagen?
Leitfaden «Betriebseigene Interventionskräfte»
Je nach Risiko kann ein Betrieb zur Verbesserung der Schutzzielerreichung eine Interventionsgruppe Brandschutz (IvG) oder eine Betriebsfeuerwehr (BFW) aufbauen. Im Leitfaden «Betriebseigene Interventionskräfte» beschreibt die Gebäudeversicherung Bern (GVB) für den Kanton Bern, wie diese Strukturen aufgebaut und organisiert werden. Er kann auch in anderen Kantonen als Hilfestellung dienen.