Ich bin für einen Weihnachtsmarkt beauftragt, ein kleines Festzelt zu bewirtschaften. Ich möchte dort einen Holz-Chemineeofen installieren, der für Wärme und Gemütlichkeit sorgt. Ist dies gestattet?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ihr Vorhaben ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass von Feuerungs- und Abgasanlagen sowie von Verbindungsrohren zu allen brennbaren Materialien wie z. B. Mobiliar, Zeltblachen (Wände, Dach) ausreichende Sicherheitsabstände eingehalten werden, so dass keine Brandgefahr besteht.

Gemäss VKF-Richtlinie müssen Türen in Fluchtwegen mit Schliesssystemen SN EN 179 oder SN EN 1125 ausgestattet sein. Ist das auch der Fall, wenn ein Ausgang nicht als Notausgang dient? Ich plane ein Büro (Personenbelegung liegt unter 20 Personen), das über zwei Ausgänge verfügt, aber nur einer wird als Fluchtweg dienen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wenn es zwei Ausgänge gibt, und davon nur einer als Notausgang benutzt werden soll, muss nur dieser mit einem offiziellen Rettungszeichen beschildert und mit einem Schliesssystem SN EN 179 oder SN EN 1125 ausgestattet sein.

Darf ich in meinem Einstellraum nicht brennbare Gegenstände lagern? Es wären zum Beispiel Werkzeug in Metallkisten und in Plastik-Körben, Staubsauger, Dampfreiniger und ähnliches, das ich auf Holzregalen deponieren möchte.

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Es kommt darauf an, wie gross der Einstellraum ist. Anhand Ihrer Beschreibung gehen wir davon aus, dass es sich um einen rein privat genutzten Einstellraum handelt, der weniger als 600 m2 gross ist.

Die Brandschutznorm Art 2 sieht vor, dass bestehende Bauten und Anlagen verhältnismässig an die Brandschutzvorschriften anzupassen sind, wenn u.a. die Gefahr für Personen besonders gross ist. Was bedeutet genau eine besonders grosse Gefahr für Personen? Kann in einem Altbau-Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten und einem vertikalen Fluchtweg überhaupt eine besonders grosse Gefahr bestehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Formulierung ist bewusst offen gehalten, weil die Gefahren je nach Nutzung eines Gebäudes sehr unterschiedlich sein können.

Neu auf HeurekaPlus: Brandschutznachweis light

Auf HeurekaPlus lässt sich neu ein «Brandschutznachweis light» für die Baueingabe im Kanton Bern erstellen. Dies vereinfacht sowohl Architekturschaffenden als auch den Behörden die Arbeit. Nach Eingabe der Eckdaten zu einem Objekt erscheint zu jedem Brandschutzthema eine Tabelle, in der die Anforderungen und die Art des Nachweises eingetragen werden. Darauf lässt sich der «Brandschutznachweis light» als PDF-Datei erstellen und als Teil des Baueingabedossiers einreichen. Die zuständige Behörde prüft das Dokument zusammen mit den weiteren eingegebenen Unterlagen auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität und setzt die erforderlichen Auflagen fest. 

Diese neue Funktion steht zurzeit für Ein- und Mehrfamilienhäuser zur Verfügung. Weitere Nutzungen sind in Arbeit.

Testen Sie die neue Anwendung, erstellen Sie einen «Brandschutznachweis light». Wir sind gespannt auf Ihr Feedback.

Ich bin Stockwerkeigentümer und möchte meine Wohnung im 3. OG und Dachgeschoss umbauen. Als Auflage für die Baugenehmigung verlangt das Bauinspektorat, dass in allen Wohnungen EI30-Türen installiert werden. Die anderen Stockwerkeigentümer sind nicht bereit, die Kosten für eine Ertüchtigung Ihrer Wohnungstüren zu übernehmen, zumal die anderen Wohnungen nicht von meinen baulichen Massnahmen betroffen sind. Inwiefern kann ich mich auf den Bestandesschutz berufen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ob bei einer baulichen Änderung an einem Gebäude Anpassungen in Bezug auf den Brandschutz vorgenommen werden müssen, liegt im Ermessensspielraum der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde.