Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wir haben vor unserer Wohnung zwei Metall-Schuhschränke am Treppenhausgeländer angebracht. Die Breite des Durchgangs beträgt immer noch 1.41 m und dient ausser mir und meiner Frau keinen anderen Personen als Fluchtweg. Die Verwaltung ist der Meinung, dass dies so nicht zulässig sei, stimmt das?
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Ich habe ein paar Campinggaskocher gekauft für den Fall, dass in diesem Winter der Strom längerfristig ausfällt. Darf ich diese in der Wohnung lagern und verwenden?
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Darf bei einem Laubengang, der als horizontaler Fluchtweg dient, eine horizontale Markise für die Beschattung montiert werden? Wenn ja, gibt es Anforderungen an die Materialisierung?
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Gilt ein Einfamilienhaus, welches alle Anforderungen an ein «Gebäude geringer Abmessungen» erfüllt, als ein solches oder als Gebäude <11m?
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Wir haben einen Holzofen für Stückholz. Kann man darin auch Pellets oder Holzschnitzel verbrennen?
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Wir möchten unsere Küche mit dem Esszimmer verbinden und würden dazu eine Wand entfernen. Dürfen wir stattdessen einen Stahlträger (ohne Verkleidung) einbauen?
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Ein Gewerberaum im Erdgeschoss wird zum Schulungsraum ausgebaut und zwischendurch für kleinere Veranstaltung genutzt. Gibt es Brandschutzvorschriften für das Mobiliar und die Vorhänge?
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In unserem Einfamilienhaus haben wir ein altes Cheminée, das schon längere Zeit nicht mehr in Gebrauch ist. Im Hinblick auf die Heizkosten im nächsten Winter möchten wir das Cheminée wieder nutzen. Was müssen wir beachten?
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In einem alten Bauernhaus planen wir in der Küche einen neuen Holzherd. Der Abstand zur Wand muss gemäss Hersteller auf jeder Seite 30 cm betragen. Welcher Abstand ist nötig, wenn wir die bestehenden Holzwände nicht verkleiden möchten?
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