Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Welche Brandlasten erlaubt sind, hängt davon ab, ob der «Gang» als horizontaler oder ein vertikaler Fluchtweg gilt.

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BS 5867 (Part 2) ist ein britischer Standard mit einem einfachen Prüfverfahren für Dekorationsstoffe. «Pass» heisst, dass der Stoff als Typ B klassiert wird. Das bedeutet eine begrenzte Flammenausbreitung, kein starkes Nachbrennen oder brennendes Abtropfen. Eine direkte Zuordnung zu den Brandverhaltensgruppen RF1 bis RF4 kann nicht vorgenommen werden, da Prüfziele und Prüfverfahren unterschiedlich sind.

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Ihre Einstellhalle gilt aufgrund der Grundfläche von mehr als 600 m2 als Parking. In einem Parking müssen Ausgänge und Fluchtwege mit sicherheitsbeleuchteten Rettungszeichen gekennzeichnet sein. Diese müssen von jedem Standort im Parking sichtbar sein.

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Eine allgemeine Klassifizierung von Leder gibt es nicht. Das Brandverhalten hängt auch davon ab, wo und wie das Leder eingesetzt wird, z.B. als Möbel, als Wandbelag, usw.). Wenn das Leder als Baustoff in Verkehr gebracht werden soll, muss der Hersteller die Brennbarkeit deklarieren (Klassifizierung). Auf dieser Grundlage wäre eine Zuordnung zu den Brandverhaltensgruppen möglich.

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Ihre Einschätzung ist richtig. Türen von Hotelzimmern, die in einen horizontalen Fluchtweg führen, müssen nicht selbstschliessend sein.
Die Brandschutzvorschriften sehen nicht vor, dass Hotelzimmer direkt in einen vertikalen Fluchtweg führen.

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Gemäss Brandschutzvorschriften gilt: Die Türen zum Treppenhaus müssen 90 cm breit und 2 m hoch sein und einen Feuerwiderstand von EI 30 aufweisen. Sie müssen in Fluchtrichtung öffnen und selbstschliessend sein.

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Welche Gegenstände gelagert werden dürfen, hängt von der Grundfläche ab: Bis zu einer Fläche von 600 m2 handelt es sich um einen Einstellraum. Ab 600 m2 wird der Raum aus Sicht des Brandschutzes als Parking beurteilt.

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Grundsätzlich sind Lager jeglicher Art in Technikräumen, Lüftungszentralen, Liftschächten und Liftmotorenräumen nicht zulässig.
Solche Materiallager werden nicht toleriert.

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Die Frage muss anhand des Brandschutzkonzeptes des Objektes geklärt werden. Es ist möglich, dass die Türe als Fluchtweg definiert wurde. In diesem Fall müsste sie gekennzeichnet werden.

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Lagerräume von gefährlichen Stoffen müssen einen eigenen Brandabschnitt bilden (siehe Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe», Ziffer 3.4, Absatz 3). Die Mengenangaben beziehen sich auf diesen Brandabschnitt und werden nicht über das ganze Gebäude kumuliert.
