Gibt es ein zugelassenes Abschottungssystem – z. B mit Steinwolle – für Lüftungen, die durch brandabschnittbildende Bauteile hindurchgehen? Ich ging bisher davon aus, dass die Durchführungen mit Gips oder Mörtel verschlossen werden müssen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Im Kanton Bern wird Weichschott zwischen brandabschnittsbildenden Bauteilen und Lüftungsleitungen (sogenannte Ringspaltverschlüsse) innerhalb eines Lüftungsabschnittes akzeptiert.

Was darf in einer Garage gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Welche Gegenstände gelagert werden dürfen und wie der Raum genutzt werden darf, hängt von der Grundfläche, resp. der Brandabschnittsfläche, ab: Bis zu einer Fläche von 600 m2 handelt es sich um einen Einstellraum. Ab 600 m2, wird der Raum aus Sicht des Brandschutzes als Parking beurteilt.