Was darf im Treppenhaus aufgestellt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Das Treppenhaus ist ein vertikaler Fluchtweg. Dieser muss immer frei und sicher benutzbar sein. Es muss jederzeit eine Durchgangsbreite von mindestens 1.2 m gewährleistet sein. 
Das Treppenhaus ist nicht als Abstellplatz vorgesehen.

Bei einer Schulanlage werden die Klassenzimmer neu mit Durchgangstüren zu Gruppenräumen ausgerüstet. In jedem Klassenzimmer resp. Gruppenraum sind dann zwei Türen vorhanden. Müssen diese mit Panikschlössern ausgerüstet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Notausgangstüren bei Schulräumen mit mehreren Türen müssen mit einem Panikverschluss (SN EN 179, bzw. bei bestehenden Türen mindestens mit einem Drehknopfzylinder) versehen werden.