Ich wohne in einer grösseren Siedlung und der Zugang zum Keller und zur Waschküche ist recht verwinkelt. Es gibt keine Signalisation des Fluchtweges und ich frage mich, ob dies gesetzeskonform sein kann. Wer kann mir da weiterhelfen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzvorschriften schreiben keine Signalisation der Fluchtwege in Wohnhäusern vor. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass Flucht- und Rettungswege jederzeit rasch und sicher benutzbar sein müssen.

Ist es realistisch, ein Gebäude mit Baujahr 1960 ohne Erdung, in einer hügeligen Gegend in der Landwirtschaftszone gelegen, mit einem Blitzschutz nachzurüsten? Gibt es einfache Möglichkeiten, die Erdung zu erstellen? Gräben zu ziehen dürfte aufgrund der Lage ausgeschlossen sein, denn das Haus grenzt unmittelbar an Landwirtschaftsland und eine Dienstbarkeit mit Nachbar kommt nicht in Frage.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Vereinfachte Erdungsanlagen sind möglich. Wir empfehlen Ihnen, sich an eine Fachfirma im Bereich Blitzschutz zu wenden.

Ich bin für einen Weihnachtsmarkt beauftragt, ein kleines Festzelt zu bewirtschaften. Ich möchte dort einen Holz-Chemineeofen installieren, der für Wärme und Gemütlichkeit sorgt. Ist dies gestattet?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ihr Vorhaben ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass von Feuerungs- und Abgasanlagen sowie von Verbindungsrohren zu allen brennbaren Materialien wie z. B. Mobiliar, Zeltblachen (Wände, Dach) ausreichende Sicherheitsabstände eingehalten werden, so dass keine Brandgefahr besteht.

Gemäss VKF-Richtlinie müssen Türen in Fluchtwegen mit Schliesssystemen SN EN 179 oder SN EN 1125 ausgestattet sein. Ist das auch der Fall, wenn ein Ausgang nicht als Notausgang dient? Ich plane ein Büro (Personenbelegung liegt unter 20 Personen), das über zwei Ausgänge verfügt, aber nur einer wird als Fluchtweg dienen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wenn es zwei Ausgänge gibt, und davon nur einer als Notausgang benutzt werden soll, muss nur dieser mit einem offiziellen Rettungszeichen beschildert und mit einem Schliesssystem SN EN 179 oder SN EN 1125 ausgestattet sein.