Ich plane einen Fluchtlaubengang mit einer Treppe bei einem Schulhaus mittlerer Höhe. Gilt immer die Anforderung an die Fassadenbekleidung RF1 oder kann auch die Dämmung RF1 sein mit brennbarer äusseren Fassadenschicht? Ist es möglich, mit einem Brandschutzanstrich die Kategorie RF1 für einen Holzwerkstoff zu erreichen?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Standort des Gebäudes

Wallis

Nutzung

Schule

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Wenn der Laubengang an beiden Enden zu vertikalen Fluchtwegen führt, kann die Aussenwandbekleidung aus brennbaren Baustoffen bestehen (vgl. VKF-Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege» Ziffer 2.5.4). Wenn es nur eine Treppe gibt, muss die Aussenwandbekleidung aus Baustoffen RF1 sein.

Mit einem Brandschutzanstrich kann der Feuerwiderstand eines Bauteils erhöht werden. Es ist jedoch nicht möglich, damit die Brandverhaltensgruppe eines Baustoffs zu ändern. Ein Brandschutzanstrich darf nur für Metall verwendet werden und dies nur dann, wenn es die Behörde bewilligt. Für Holz gibt es keine zertifizierten Anstriche.

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