Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Die Situation: Wir setzen bei Unterhaltsarbeiten im gewerblichen Betrieb Gasabflammgerät gegen Unkraut ein. Gibt es Mindestabstände zwischen Abflammgerät und Gebäude? Welche Sicherheitsvorschriften gilt es zu beachten? In welcher Norm oder Richtlinie ist der Umgang mit Unkraut Abflammgeräten geregelt?
Gasabflammgeräte gegen Unkraut sind in den Brandschutzrichtlinien nicht explizit geregelt. Es gilt, die allgemeine Sorgfaltspflicht gemäss Brandschutzrichtlinie 12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz» einzuhalten. Insbesondere müssen bei Feuern im Freien situationsbedingt alle Vorkehrungen getroffen werden, damit an Gebäuden kein Schaden entsteht.