Gibt es Vorschriften in Bezug auf das Abbrennen von Unkraut im Freien?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Die Situation: Wir setzen bei Unterhaltsarbeiten im gewerblichen Betrieb Gasabflammgerät gegen Unkraut ein. Gibt es Mindestabstände zwischen Abflammgerät und Gebäude? Welche Sicherheitsvorschriften gilt es zu beachten? In welcher Norm oder Richtlinie ist der Umgang mit Unkraut Abflammgeräten geregelt?

Gasabflammgeräte gegen Unkraut sind in den Brandschutzrichtlinien nicht explizit geregelt. Es gilt, die allgemeine Sorgfaltspflicht gemäss Brandschutzrichtlinie 12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz» einzuhalten. Insbesondere müssen bei Feuern im Freien situationsbedingt alle Vorkehrungen getroffen werden, damit an Gebäuden kein Schaden entsteht.

 

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