Die Brandschutznorm Art 2 sieht vor, dass bestehende Bauten und Anlagen verhältnismässig an die Brandschutzvorschriften anzupassen sind, wenn u.a. die Gefahr für Personen besonders gross ist. Was bedeutet genau eine besonders grosse Gefahr für Personen? Kann in einem Altbau-Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten und einem vertikalen Fluchtweg überhaupt eine besonders grosse Gefahr bestehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Basel-Stadt

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Die Formulierung ist bewusst offen gehalten, weil die Gefahren je nach Nutzung eines Gebäudes sehr unterschiedlich sein können. Bei einem Wohngebäude älteren Jahrgangs kann die Gefahr besonders gross sein, wenn z. B. das Treppenhaus als vertikaler Fluchtweg nicht feuerwiderstandsfähig ausgebildet ist oder die haustechnischen Einrichtungen wie Heizungsanlagen wegen mangelndem Unterhalt oder Alterung nicht mehr brandsicher betrieben werden können.

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