Standort des Gebäudes
Tessin
Nutzung
Einstellräume und Parkings
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Es kommt darauf an, wie gross der Einstellraum ist. Anhand Ihrer Beschreibung gehen wir davon aus, dass es sich um einen rein privat genutzten Einstellraum handelt, der weniger als 600 m2 gross ist. In solchen ist aus Sicht der Brandschutzvorschriften die Lagerung von Material erlaubt. Bitte prüfen Sie aber auch, ob in der Hausordnung diesbezüglich Einschränkungen festgehalten sind.
Ab einer Brandabschnittsgrösse von 600 m2 ist der Raum aus Sicht des Brandschutzes ein Parking und es gelten strikte Beschränkungen, was gelagert werden darf. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz von Heureka.