Darf ich in meinem Einstellraum nicht brennbare Gegenstände lagern? Es wären zum Beispiel Werkzeug in Metallkisten und in Plastik-Körben, Staubsauger, Dampfreiniger und ähnliches, das ich auf Holzregalen deponieren möchte.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Tessin

Nutzung

Einstellräume und Parkings

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Es kommt darauf an, wie gross der Einstellraum ist. Anhand Ihrer Beschreibung gehen wir davon aus, dass es sich um einen rein privat genutzten Einstellraum handelt, der weniger als 600 m2 gross ist. In solchen ist aus Sicht der Brandschutzvorschriften die Lagerung von Material erlaubt. Bitte prüfen Sie aber auch, ob in der Hausordnung diesbezüglich Einschränkungen festgehalten sind.
Ab einer Brandabschnittsgrösse von 600 m2 ist der Raum aus Sicht des Brandschutzes ein Parking und es gelten strikte Beschränkungen, was gelagert werden darf. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz von Heureka.

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