Standort des Gebäudes
St. Gallen
Nutzung
Einfamilienhaus
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Für Ein- und Mehrfamilienhäuser sind im Kanton St. Gallen die Brandschutzbeauftragten der Gemeinden zuständig (siehe Weisung zu den Zuständigkeiten). Daher können wir keine Aussage zur Dauer des Bewilligungsverfahren machen. Das müssen Sie beim Bauamt der Gemeinde nachfragen.
Eine Ausnahme sind Mehrfamilienhäuser in Holzbauweise. In diesem Fall muss das Gesuch über das Bauamt der Gemeinde an die Koordinationsstelle des Kantons eingereicht werden. Diese holt bei jeder betroffenen Amtsstelle die Stellungnahme bzw. Teilverfügung ein und eröffnet darauf die Gesamtverfügung. Die Fristen werden von der Koordinationsstelle festgelegt und müssen dort angefragt werden:
Koordinationsstelle Baugesuche
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen
baugesuch@sg.ch