Wie lange dauert das Bewilligunsverfahren durch die Gebäudeversicherung St.Gallen für ein Brandschutzkonzept für ein Ein- oder Zweifamilienhaus?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Standort des Gebäudes

St. Gallen

Nutzung

Einfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Für Ein- und Mehrfamilienhäuser sind im Kanton St. Gallen die Brandschutzbeauftragten der Gemeinden zuständig (siehe Weisung zu den Zuständigkeiten). Daher können wir keine Aussage zur Dauer des Bewilligungsverfahren machen. Das müssen Sie beim Bauamt der Gemeinde nachfragen.

Eine Ausnahme sind Mehrfamilienhäuser in Holzbauweise. In diesem Fall muss das Gesuch über das Bauamt der Gemeinde an die Koordinationsstelle des Kantons eingereicht werden. Diese holt bei jeder betroffenen Amtsstelle die Stellungnahme bzw. Teilverfügung ein und eröffnet darauf die Gesamtverfügung. Die Fristen werden von der Koordinationsstelle festgelegt und müssen dort angefragt werden:

Koordinationsstelle Baugesuche
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen
baugesuch@sg.ch

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