Meine Tochter leitet dieses Jahr ein Sommerlager. Da es viele Anmeldungen gibt, möchten die Leitungspersonen im Zelt im Garten schlafen und den Kindern die Betten im Lagerhaus überlassen. Die Hausverwaltung hat dies aber nicht bewilligt und verweist auf Brandschutzgründe. Gibt es etwas, was aus Brandschutzsicht dagegen spricht?

Beitrag der Gebäudeversicherung Graubünden

Bitte beachten Sie, dass wir objektspezifische Fragen nicht im Rahmen des Forum Brandschutz beantworten können. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Brandschutzexperten.

Der heutige Musiksaal im EG unserer Schule hat nur einen Ausgang, weshalb die maximale Belegung auf 50 Personen festgelegt ist. Wir möchten im Zuge eines Umbaus einen zusätzlichen Ausgang erstellen, um die maximale Personenbelegung zu erhöhen. Wo im Raum muss dieser Ausgang angeordnet werden? Kann mit einem schriftlich festgehaltenen Bestuhlungsplan die maximale Personenbelegung nochmals erhöht werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Von Seiten Brandschutz gibt es keine Vorgaben, wo die Türen angeordnet werden müssen, solange die Fluchtwegdistanz bis zu einem sicheren Ort (horizontaler Fluchtweg oder ins Freie) von jedem Punkt im Raum aus maximal 35 m beträgt.

In meiner heruntergehängten Gipsdecke wurden neue LED-Spots verbaut. Der Hohlraum zwischen der heruntergehängten Decke und der mit Isolation verkleideten Decke beträgt ca. 10cm. Sind bei den neu installierten LED-Spot-Halterungen noch Brandschutzboxen notwendig oder dürfen diese ohne eine solche in der Decke verbaut werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ihre Frage können wir leider nicht beantworten. Wie ein Produkt verbaut werden muss, damit der Brandschutz gewährleistet ist, muss der Hersteller festlegen.