Wir planen eine Photovoltaikanlage. Müssen für den Brandschutz besondere Massnahmen ergriffen werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Einfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Bei Einfamilienhäusern gibt es in der Regel keine besonderen Massnahmen zu treffen. Die Anforderungen beziehen sich insbesondere auf die fachgerechte Installation der Anlage. Sie finden die Anforderungen im Brandschutzmerkblatt «Solaranlagen».  

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