Der heutige Musiksaal im EG unserer Schule hat nur einen Ausgang, weshalb die maximale Belegung auf 50 Personen festgelegt ist. Wir möchten im Zuge eines Umbaus einen zusätzlichen Ausgang erstellen, um die maximale Personenbelegung zu erhöhen. Wo im Raum muss dieser Ausgang angeordnet werden? Kann mit einem schriftlich festgehaltenen Bestuhlungsplan die maximale Personenbelegung nochmals erhöht werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Schule

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Von Seiten Brandschutz gibt es keine Vorgaben, wo die Türen angeordnet werden müssen, solange die Fluchtwegdistanz bis zu einem sicheren Ort (horizontaler oder vertikaler Fluchtweg oder ins Freie) von jedem Punkt im Raum aus maximal 35 m beträgt.

Für eine Personenbelegung von bis zu 100 Personen sind zwei Ausgänge (je mindestens 90 cm breit) gefordert, für eine von 100 bis 200 Personen müssen drei Ausgänge (je mindestens 90 cm breit) oder zwei Ausgänge (einer mindestens 120 cm und einer mindestens 90 cm breit) vorhanden sein, ab 200 Personen mindestens 2 Ausgänge von mindestens 120 cm Durchgangsbreite. Ab 100 Personen müssen die Ausgänge zudem über mindestens zwei unabhängige Fluchtrichtungen geführt werden (z. B. einer über den Eingangsbereich und einer direkt ins Freie). Durch einen Bestuhlungsplan kann die maximale Personenbelegung nicht erhöht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka, hier für eine Personenbelegung bis 200 Personen.

Bei Unklarheiten können Sie sich gerne mit den Projektplänen an einen für Ihre Region zuständigen Brandschutzexperten der GVB  wenden.

2 Gedanken zu “Der heutige Musiksaal im EG unserer Schule hat nur einen Ausgang, weshalb die maximale Belegung auf 50 Personen festgelegt ist. Wir möchten im Zuge eines Umbaus einen zusätzlichen Ausgang erstellen, um die maximale Personenbelegung zu erhöhen. Wo im Raum muss dieser Ausgang angeordnet werden? Kann mit einem schriftlich festgehaltenen Bestuhlungsplan die maximale Personenbelegung nochmals erhöht werden?”

  1. Wäre im ersten Absatz: «… zu einem sicheren Ort (horizontaler Fluchtweg oder ins Freie) …» nicht: «zu einem sicheren Ort (vertikaler Fluchtweg oder ins Freie)» korrekt?

    1. Sie haben Recht: Korrekterweise muss es heissen: «zu einem sicheren Ort (horizontaler oder vertikaler Fluchtweg oder ins Freie)». Wir haben die Stelle entsprechend angepasst. Vielen Dank für den Hinweis.

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