Meine Tochter leitet dieses Jahr ein Sommerlager. Da es viele Anmeldungen gibt, möchten die Leitungspersonen im Zelt im Garten schlafen und den Kindern die Betten im Lagerhaus überlassen. Die Hausverwaltung hat dies aber nicht bewilligt und verweist auf Brandschutzgründe. Gibt es etwas, was aus Brandschutzsicht dagegen spricht?

Beitrag der Gebäudeversicherung Graubünden

Standort des Gebäudes

Graubünden

Gebäudehöhe

nicht relevant/unbekannt

Nutzung

andere Nutzung

Beschreibung

Lagerhaus

Bitte beachten Sie, dass wir objektspezifische Fragen nicht im Rahmen des Forum Brandschutz beantworten können. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Brandschutzexperten. Sie finden diesen auf der Website der GVG mit der Angabe der Standortgemeinde.

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