Sind in einem Betriebsraum, in dem sich ein Fahrstuhlmotor befindet, Brandmelder oder andere Brandschutzvorrichtungen vorgeschrieben?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Wohnhäuser müssen gemäss den aktuell schweizweit geltenden Brandschutzvorschriften (2015) über keine Löschgeräte (Handfeuerlöscher) verfügen.

Die Kantone können aber strengere Anforderungen stellen. Im Kanton Bern z. B. empfehlen wir die Bereitstellung von Handfeuerlöschern auch in Wohnhäusern.

Gemäss den Brandschutzvorschriften 2003 mussten Handfeuerlöscher je nach Bauart «massiv» oder «nicht massiv» (brennbar) und entsprechender Anzahl Geschosse Handfeuerlöscher bereitgestellt werden. Ob Ihr Gebäude ggf. über Handlöschgeräte verfügen muss, sollte im damaligen Gesamtbauentscheid, bzw. in der Beilage der Brandschutzbehörde ersichtlich sein. Wenden Sie sich ggf. an die Baubewilligungsbehörde oder fragen Sie bei der für Wohngebäude in Ihrem Kanton zuständige Brandschutzbehörde nach.

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