In einer grosse Halle mit als «Notausgang» bezeichneter Tür befindet sich auf dem Dach eine 100kWp-PV-Anlage. Die Stringleitungen führen 3 m oberhalb in einen Gitterkanal. Der Kontrolleur bemängelt diese nun und meint, in Fluchtwegen dürfen keine Leitungen verlegt werden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Sie sprechen die Leitungsführung im Nutzungsbereich der Halle an. Die Brandschutzvorschriften stellen jedoch nur Anforderungen an Kabel in horizontalen und vertikalen Fluchtwegen.

Ist für ein landwirtschaftliches Gebäude > 3000m3, auf dem nachträglich eine PV-Anlage installiert wird, eine Blitzschutzanlage Pflicht? Und muss die Anpassung der Blitzschutzanlage der Inspektionsstelle der GVB gemeldet werden, wenn auf ein bestehendes Bauernhaus mit obligatorischer Blitzschutzschutzanlage nachträglich eine PV-Anlage montiert wird?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bei landwirtschaftlichen Gebäuden mit einem Volumen von mehr als 3000 m3 ist auf jeden Fall eine Blitzschutzanlage gefordert, auch wenn Sie keine PV-Anlage installieren.

Trotz aktuellem Feuerverbot wird im Garten unseres Nachbarn jeden Abend in einem offenen Eisengestell mit Brennholz angefeuert. Der Grill steht keine zwei Meter neben unserem Haus mit Holzfassade. Wir sind jeweils gezwungen, alle Fenster sofort zu schliessen, weil sich der Qualm sofort im ganzen Haus ausbreiten würde. Hinzu kommt die zurzeit herrschende Hitze, das ist unzumutbar für uns.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Problematik des Qualms durch den Holzgrill fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich, es handelt sich unserer Meinung nach um ein privatrechtliches Problem.

Gemäss der VKF-Brandschutzrichtlinie 15-15 muss der Feuerwiderstand von Abschottungen mindestens 30 Minuten betragen. Muss dieser Feuerwiderstand für eine Abschottung in Beton je nach nutzungsbezogener Brandabschnittsbildung oder Standort im Gebäude erhöht werden (z. B. im UG respektive in einer Decke REI60 mindestens 60 Minuten)?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Eine Erhöhung des Feuerwiderstands der Abschottung ist nicht gefordert.

Wir bauen eine Einliegerwohnung im Dachgeschoss eines Einfamilienhauses. Muss die Dachunterschicht in der offenen Küche einen Brandschutzwiderstand einzuhalten oder reicht eine einfache Beplankung mit Gipsplatte und Abrieb? Es handelt sich um einen elektrischen Herd. Die Abluft erfolgt vertikal nach oben übers Steildach und ist in RF1 ausgeführt.

Beitrag der Gebäudeversicherung Freiburg

Bei Einfamilienhäusern (inkl. deren Untergeschosse und zugehörige Einliegerwohnung) werden keine Anforderungen an den Feuerwiderstand von Tragwerken, Wänden und Decken gestellt.