Bei landwirtschaftlichen Gebäuden mit einem Volumen von mehr als 3000 m3 ist auf jeden Fall eine Blitzschutzanlage gefordert, auch wenn Sie keine PV-Anlage installieren. Änderungen an bestehenden Systemen müssen von der Inspektionsstelle der GVB abgenommen werden.
Informationen über die Bestimmungen im Kanton Bern finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» im Fachthema Blitzschutzsysteme.