Ist für ein landwirtschaftliches Gebäude > 3000m3, auf dem nachträglich eine PV-Anlage installiert wird, eine Blitzschutzanlage Pflicht? Und muss die Anpassung der Blitzschutzanlage der Inspektionsstelle der GVB gemeldet werden, wenn auf ein bestehendes Bauernhaus mit obligatorischer Blitzschutzschutzanlage nachträglich eine PV-Anlage montiert wird?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bei landwirtschaftlichen Gebäuden mit einem Volumen von mehr als 3000 m3 ist auf jeden Fall eine Blitzschutzanlage gefordert, auch wenn Sie keine PV-Anlage installieren. Änderungen an bestehenden Systemen müssen von der Inspektionsstelle der GVB abgenommen werden.

Informationen über die Bestimmungen im Kanton Bern finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» im Fachthema Blitzschutzsysteme.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert