Trotz aktuellem Feuerverbot wird im Garten unseres Nachbarn jeden Abend in einem offenen Eisengestell mit Brennholz angefeuert. Der Grill steht keine zwei Meter neben unserem Haus mit Holzfassade. Wir sind jeweils gezwungen, alle Fenster sofort zu schliessen, weil sich der Qualm sofort im ganzen Haus ausbreiten würde. Hinzu kommt die zurzeit herrschende Hitze, das ist unzumutbar für uns.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung

Einfamilienhaus

Die Problematik des Qualms durch den Holzgrill fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich, es handelt sich unserer Meinung nach um ein privatrechtliches Problem. Wir empfehlen Ihnen, diesbezüglich als Erstes das Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen, bevor Sie weitere Schritte einleiten, z.B. eine Anzeige bei der Polizei.

Was den Abstand zwischen Holzgrill und Ihrer Holzfassade anbelangt, gibt es keine gesetzlich festgelegten Abstände, es gilt jedoch die Sorgfaltspflicht. Bei zu geringem Sicherheitsabstand könnte der Grill tatsächlich ein Brandrisiko für Ihr Haus darstellen, dies ist jedoch von der Bauweise, Feuerung und Umgebungsbedingungen abhängig.

Wir empfehlen in diesem Fall dringend, eine gegenseitige Einigung mit Ihrem Nachbarn anzustreben. Sollte er sich uneinsichtig zeigen, können Sie sich an die kommunale Baupolizei wenden (je nach Organisation der Gemeinde nimmt die Aufgabe z.B. die örtliche Bauverwaltung wahr). Sie kann beurteilen, ob es sich um eine Verletzung öffentlich-rechtlicher Vorgaben (z.B. Bau- und Brandschutzvorschriften) handelt.

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