Standort des Gebäudes
Basel-Landschaft
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
In Veloeinstellräumen von Mehrfamilienhäusern, die als Einstellräume für Fahrzeuge konzipiert sind (d.h. nicht in Schleusen, Fluchtwegen usw.), dürfen Motorräder gelagert werden. Aus Brandschutzsicht spricht also nichts dagegen, allerdings gilt es auch die Hausordnung zu beachten.
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Darf ich als Mieterin mein Motorfahrzeug im Lagerraum überwintern in einem Holzhaus .Über dem Lagerraum befindet sich die Mietwohnung.
Aus Sicht des Brandschutzes darf ein Motofahrzeug grundsätzlich in einem Lagerraum abgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Regelungen zum Einstellen von Fahrzeugen in Einstellräumen eingehalten sind. Diese finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz.
in der Nutzung «Einstellräume und Parkings» unter «Einstellraum im Gebäude». Handelt es sich um ein Einfamilienhaus, gelten reduzierte Anforderungen (z.B. keine Anforderung an die Bildung von Brandabschnitten). Diese finden Sie unter «Einfamilienhaus/Einstellraum für Motorfahrzeuge».
Aus privatrechtlicher Sicht muss der Vermieter mit der Lagerung des Motorfahrzeugs einverstanden sein. Wir empfehlen Ihnen, mit ihm Kontakt aufzunehmen.