Standort des Gebäudes
Basel-Landschaft
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
In Veloeinstellräumen von Mehrfamilienhäusern, die als Einstellräume für Fahrzeuge konzipiert sind (d.h. nicht in Schleusen, Fluchtwegen usw.), dürfen Motorräder gelagert werden. Aus Brandschutzsicht spricht also nichts dagegen, allerdings gilt es auch die Hausordnung zu beachten.
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