Standort des Gebäudes
Freiburg
Nutzung
Einfamilienhaus
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Bei Einfamilienhäusern (inkl. deren Untergeschosse und zugehörige Einliegerwohnung) werden keine Anforderungen an den Feuerwiderstand von Tragwerken, Wänden und Decken gestellt.
Für die Aufstellung von elektrischen Kochherden sind die Einbauvorschriften der Hersteller zu beachten. Die Abluftleitung der Küchenablufthaube ist aus Baustoffen der RF1 auszuführen. Flexible Lüftungsleitungen mit einer max. Länge von 2.0 m sind zulässig für Apparateanschlüsse.
Somit können Sie die Gipsdecke mit Abrieb wie geplant ausführen.