Ich möchte eine Grillstation mit Holzfeuerung erstellen. Wie gross muss der Abstand zur Hauswand aus Holz sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Allgemein

Die Brandschutzrichtlinien definieren keinen spezifischen Abstand. Entscheidend bei Grillstellen ist vor allem die allgemeine Sorgfaltspflicht gemäss Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz, insbesondere Ziffer 3.2 Absatz 12: «Beim Feuern im Freien sind alle Vorkehrungen zu treffen, damit an Gebäuden kein Schaden entsteht. Besteht erhöhte Gras- oder Waldbrandgefahr sind das Rauchen und das Feuern verboten. Feuerstellen sind zu beaufsichtigen, solange von ihnen eine Gefahr ausgeht»

Weitere Tipps für einen gefahrlosen Grillbetrieb hat die GVB auf der folgenden Website festgehalten: feuerstopp.ch/grill

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert