Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Allgemein
Die Brandschutzrichtlinien definieren keinen spezifischen Abstand. Entscheidend bei Grillstellen ist vor allem die allgemeine Sorgfaltspflicht gemäss Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz, insbesondere Ziffer 3.2 Absatz 12: «Beim Feuern im Freien sind alle Vorkehrungen zu treffen, damit an Gebäuden kein Schaden entsteht. Besteht erhöhte Gras- oder Waldbrandgefahr sind das Rauchen und das Feuern verboten. Feuerstellen sind zu beaufsichtigen, solange von ihnen eine Gefahr ausgeht»
Weitere Tipps für einen gefahrlosen Grillbetrieb hat die GVB auf der folgenden Website festgehalten: feuerstopp.ch/grill