Standort des Gebäudes
Zürich
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Dieses Thema ist in den Brandschutzrichtlinien nicht explizit geregelt. Es gelten die allgemeinen Sorgfaltspflichten der Brandverhütung gemäss Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz Ziffer 3.2.: Brennholz sowie andere brennbare Materialien müssen mit einem ausreichenden Abstand zu Wärmequellen wie Feuerstellen oder Kaminen gelagert werden, so dass keine Brandgefahr entstehen kann.
Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.