Wie viele Treppenauftritte darf ich bei einer Treppe ohne Treppenpodest machen, wenn diese als Fluchttreppe dient?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Podeste oder Zwischenpodeste müssen nach maximal 20 Stufen, mindestens aber bei jedem Geschoss angeordnet werden. Sie finden diese Angabe in der Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege im Anhang zu Ziffer 2.5.1. Falls es sich bei dem Gebäude um einen Betrieb handelt, welcher der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz unterstellt ist, könnten noch weitere Anforderungen gestellt werden. 

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert