Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wir planen ein Büro, bei dem Rauchschutztore gefordert sind. Leider findet man über diese Art von Toren nicht viele Angaben. Gibt es geprüfte Systeme? Welche Firmen sind anerkannt?
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Gemäss VKF-Richtlinie müssen Türen in Fluchtwegen mit Schliesssystemen SN EN 179 oder SN EN 1125 ausgestattet sein. Ist das auch der Fall, wenn ein Ausgang nicht als Notausgang dient? Ich plane ein Büro (Personenbelegung liegt unter 20 Personen), das über zwei Ausgänge verfügt, aber nur einer wird als Fluchtweg dienen.
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Wie kann ich die maximale Personenbelegung unseres Büro berechnen? Es ist 294 m2 gross, befindet sich im Erdgeschoss und hat zwei Ausgänge (bei einem ist die Türöffnung nach innen, bei einem nach aussen).
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In einem horizontalen Fluchtweg im UG ist eine Türe projektiert, welche mit einem Schliesssystem SN EN 179:2008 ausgestattet ist. Diese Türe dient dazu, zu verhindern, dass Personen in Gegenrichtung des Fluchtweges in den anderen Gebäudeteil gelangen können, da dort private Schulräume angeordnet sind. Hat diese Türe Anforderungen an das Material oder den Feuerwiderstand?
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Bitte beachten Sie, dass wir derart objektspezifische Fragen auf dem Forum Brandschutz nicht abschliessend beantworten können. Ob an die Türe eine Feuerwiderstandsanforderung sowie Fluchtweganforderungen (z.B. ein Schliesssystem SN EN 179) gestellt werden, muss in den Brandschutzplänen definiert werden
In der Garderobe einer Turnhalle ist die Dusche durch eine Türe abgetrennt. Der Fluchtweg aus der Garderobe führt über einen Korridor ins Treppenhaus. Somit führt der Fluchtweg streng genommen aus der Dusche über zwei Räume oder zählen Garderobe und Dusche zusammen als ein Raum?
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Bei einem Einfamilienhaus mit vier Geschossen befindet sich aufgrund der Hanglage die Eingangstüre im UG. Die Fluchtweglänge vom obersten Zimmer im Dachgeschoss beträgt über 35 m bis zur Eingangstüre. Im Erdgeschoss gibt es Fenstertüren, welche direkt ins Freie führen. Wenn diese als Notausgang genutzt werden könnten, wäre die Fluchtweglänge von max. 35 m eingehalten. Ist dies zulässig? Ist in einem Einfamilienhaus die Fluchtweglänge von max. 35 m immer absolut verbindlich?
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Wie viele Treppenauftritte darf ich bei einer Treppe ohne Treppenpodest machen, wenn diese als Fluchttreppe dient?
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Gibt es spezielle Vorschriften für eine Laubenganerschliessung resp. aussenliegende Erschliessung?
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Der heutige Musiksaal im EG unserer Schule hat nur einen Ausgang, weshalb die maximale Belegung auf 50 Personen festgelegt ist. Wir möchten im Zuge eines Umbaus einen zusätzlichen Ausgang erstellen, um die maximale Personenbelegung zu erhöhen. Wo im Raum muss dieser Ausgang angeordnet werden? Kann mit einem schriftlich festgehaltenen Bestuhlungsplan die maximale Personenbelegung nochmals erhöht werden?
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