Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
max. 2 Stockwerke
Die maximal zulässige Personenbelegung lässt sich anhand der Anzahl und Breite der Ausgänge und Fluchtwege berechnen. Da Türen in Fluchtwegen immer in Fluchtrichtung öffnen müssen, zählt in Ihrem Fall nur die Türe, die diese Anforderung erfüllt. In Räumen, die nur über einen Ausgang (min. 90 cm Breite) verfügen, ist eine Belegung von maximal 50 Personen erlaubt.
Die Notausgangstüre muss mit einem nachleuchtenden Piktogramm gekennzeichnet werden. Wenn sie abschliessbar ist, muss sie über einen Notausgangsverschluss verfügen.