Leider ist die Verwaltung einer privaten Einstellhalle mit 200 Parkplätzen nicht in der Lage, die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Lagerung bei den Eigentümern durchzusetzen. Wie sollen wir vorgehen, würde die GVB auch Kontrollen durchführen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Einstellräume Einstellhalle; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch, Kanton Bern

Gemäss den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften sind in erster Linie immer die Eigentümer und die Nutzerschaft dafür verantwortlich, die Sicherheit von Personen und Sachen zu gewährleisten.

Wir sind an ein Fernwärmenetz angeschlossen. Gibt es Anforderungen an den Raum, in dem Verteiler und Boiler installiert sind? Was darf in diesem Raum gelagert oder eben nicht gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Sind ausschliesslich Boiler und Verteiler als technische Geräte im Raum installiert, gibt es keine besonderen Anforderungen an den Raum. Auch Gegenstände und Material dürfen darin gelagert werden.