Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich
Aus Brandschutzsicht dürfen in Einstellhallen und Parkings grundsätzlich alle Fahrzeuge abgestellt werden, inkl. Velos oder Lastenvelos mit Holzanteil. Wichtig ist, dass dabei eine gewisse Ordnung eingehalten wird, sodass die Fluchtwege nicht behindert werden.