Darf ich mein Lastenvelo mit einem Holzaufbau in unserer Tiefgarage abstellen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich

Aus Brandschutzsicht dürfen in Einstellhallen und Parkings grundsätzlich alle Fahrzeuge abgestellt werden, inkl. Velos oder Lastenvelos mit Holzanteil. Wichtig ist, dass dabei eine gewisse Ordnung eingehalten wird, sodass die Fluchtwege nicht behindert werden.

 

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert