Darf ich die Gasflasche (zum Kochen) in meinem geparkten VW-Bus lassen? Die Gasanlage ist abgenommen und mit einem Prüfkleber versehen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich

Bei einer bestimmungsgemässen Verwendung des Fahrzeugs steht aus Sicht der Brandschutzvorschriften dem Abstellen des Fahrzeugs in einer Tiefgarage grundsätzlich nichts entgegen.

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Dürfen wir in einem fensterlosen, nicht ausgebauten Raum (im Keller, ca. 15 m2 gross, beherbergt lediglich einige Serviceleitungen), Gegenstände wie Fahrräder, Altglas, Weihnachtsdeko etc. lagern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: Hochhaus; Kanton Zürich

Wenn der Raum als eigener Brandabschnitt ausgebildet ist, vor allem gegen den Fluchtweg, spricht aus Brandschutzsicht grundsätzlich nichts gegen eine Aufbewahrung von Material.