Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich
Gebäudetechnische Anlagen sind wo immer möglich in entsprechenden Technikzentralen unterzubringen. Grundsätzlich sind in Parkings (Garagen > 600m2) keine weiteren Nutzungen erlaubt.
In Einstellräumen (Garagen < 600m2) werden andere Nutzungen oft von den zuständigen Brandschutzbehörden akzeptiert.
Wir empfehlen Ihnen mit der in der entsprechenden Gemeinde zuständigen Brandschutzbehörde Kontakt aufzunehmen, damit eine objektspezifische Lösung definiert werden kann.