Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
Eine Vespa und ein Rasenmäher gelten im Sinne des Brandschutzes als Motorfahrzeuge. Diese müssen grundsätzlich in Einstellräumen für Motorfahrzeuge, welche als Brandabschnitte ausgebildet sind, abgestellt werden.