Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Kanton Zürich
Es kommt auf die Grösse der Garage an: Ist sie kleiner als 600 m2, handelt es sich um einen Einstellraum.
Dort ist die Lagerung von Material erlaubt. Einschränkungen gibt es für gefährliche Stoffe wie etwa leicht entflammbare Materialien (siehe Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe»). Ab einer Fläche von 600 m2 handelt es sich um ein Parking. Dort dürfen bis auf einige Ausnahmen keine Materialien gelagert werden. Zu den Ausnahmen zählen z. B. ein Satz Pneus, Fahrräder oder Gegenstände für die Pflege und den Betrieb des Fahrzeugs (Schneeketten, Putzlappen o. ä.).