Was darf ich in unserer privaten Tiefgarage in meiner Einstellbox lagern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Kanton Zürich

Es kommt auf die Grösse der Garage an: Ist sie kleiner als 600 m2, handelt es sich um einen Einstellraum.

Dort ist die Lagerung von Material erlaubt. Einschränkungen gibt es für gefährliche Stoffe wie etwa leicht entflammbare Materialien (siehe Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe»). Ab einer Fläche von 600 m2 handelt es sich um ein Parking. Dort dürfen bis auf einige Ausnahmen keine Materialien gelagert werden. Zu den Ausnahmen zählen z. B. ein Satz Pneus, Fahrräder oder Gegenstände für die Pflege und den Betrieb des Fahrzeugs (Schneeketten, Putzlappen o. ä.).

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8 Gedanken zu “Was darf ich in unserer privaten Tiefgarage in meiner Einstellbox lagern?”

  1. Guten Tag
    Ich habe einen Parkplatz gemietet bei meinem Vermieter und dort habe ich mein Auto und hinten meinen Roller parkiert. Alles ist innerhalb der Linien.
    Nun sagt sie Verwaltung „Nicht erlaubt wegen der Feuerpolizei“
    Die separaten Töffparlplätze sind jedoch fast gleich nah an den Autos die man zusätzlich mieten muss.
    Stimmt die Aussage oder will die Verwaltung einfach mehr Geld einnehmen?
    Beste Grüsse

    1. Aus Sicht des Brandschutzes macht es keinen Unterschied, ob Sie ein Motorrad oder ein Auto abstellen. Beide gelten als Motorfahrzeuge und dürfen in Einstellräumen oder Parkings abgestellt werden. Die Brandschutzvorschriften enthalten auch keine Vorgaben zur Anzahl der Fahrzeuge, die auf einem Parkfeld abgestellt werden dürfen.
      Es steht dem Vermieter jedoch frei, in der Hausordnung andere Regeln zu erlassen.

  2. Guten Tag
    Darf ich in einer Tiefgarage mit einzelnen Boxen mit Garagentor Karton, Holz, Papier und Müll stapeln.
    Das Garagentor kann ich schliessen. Jede einzelne Garage hat ein Tor und nach draussen ist es offen.
    Vielen Dank fürs Feedback
    Freundlichen Gruss

    1. Wie ist Beitrag erwähnt, ist die Grösse der Tiefgarage massgebend. Wenn die Grundfläche (zusammenhängende Brandabschnittsfläche) nicht mehr als 600 m2 beträgt, handelt es sich um einen Einstellraum und es darf Material gelagert werden. Einschränkungen bestehen lediglich für gefährliche Stoffe. Die Lagerung von Karton, Holz, Papier und Müll ist also aus brandschutztechnischer Sicht erlaubt. Beachten Sie aber auch die Hausordnung, eventuell verbietet diese die Lagerung solcher Materialien.
      Handelt es sich um ein Parking (ab 600 m2 Grundfläche), dürfen mit wenigen Ausnahmen keine Gegenstände gelagert werden.

  3. Guten Tag,

    wir wohnen in einer Liegenschaft, die der GVB gehört.
    Die Einstellhalle hat 36 Parkplätze.
    Wir haben einen normalen Parkplatz und einen kleineren Platz für 2- Räder gemietet.
    Darf ich auf den Plätzen meine Pneus, Velos, Roller oder meine Dachbox lagern ?

    Freundliche Grüsse
    HJ Leutwyler, Steffisburg

    1. Bei 36 Parkplätzen gehen wir davon aus, dass die Grundfläche grösser ist als 600 m2. Damit handelt es sich aus Sicht des Brandschutzes um ein Parking. In einem privaten Parking dürfen Sie einen Satz Pneus lagern. Sperrige Gegenstände, die regelmässig mit dem Auto transportiert werden (Skiausrüstung, Dachboxen usw.), dürfen auf dem Fahrzeugplatz gelagert werden.
      Velos und Roller sind Fahrzeuge, die bestimmungsgemäss in einem Parking abgestellt werden dürfen.
      Weitere Informationen finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz, in der Nutzung «Einstellräume und Parkings» im Bereich «Lagerung von Material».

  4. Darf ein Eigentümer in einer Sammeltiefgarage der Grösse von 200 m2 mit 8 Parkplätzen auf seinem Parkplatz eine parkplatzgrosse Metallbox aufstellen?

    1. Wie im Beitrag erklärt, darf in einem privaten Einstellraum (bis 600 m2) Material gelagert werden. Einschränkungen bestehen lediglich für gefährliche Stoffe. Eine parkplatzgrosse Metallbox ist aus brandschutztechnischer Sicht erlaubt.

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