Können die Kellerräume für die Bewohner und ein Technikraum (mit einer EI30-Türe) in einer Nutzungseinheit zusammengefasst werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Aargau

Diese Frage muss objektspezifisch anhand Ihrer Brandschutzpläne durch die zuständige Brandschutzbehörde beantwortet werden. Grundsätzlich erachten wir es anhand Ihres Beschriebs möglich, die Räume in einer Nutzungseinheit zusammenzufassen, wenn sich der Technikraum wie die Keller denselben Wohnungen zuordnen lässt (wenn sich z. B. Lüftungsaggregate der Wohnungen darin befinden).

 

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