Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Aargau
Diese Frage muss objektspezifisch anhand Ihrer Brandschutzpläne durch die zuständige Brandschutzbehörde beantwortet werden. Grundsätzlich erachten wir es anhand Ihres Beschriebs möglich, die Räume in einer Nutzungseinheit zusammenzufassen, wenn sich der Technikraum wie die Keller denselben Wohnungen zuordnen lässt (wenn sich z. B. Lüftungsaggregate der Wohnungen darin befinden).