Darf ich mein Motorrad – ohne Batterie – über den Winter im Velokeller abstellen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Zürich
In Veloeinstellräumen von Mehrfamilienhäusern, die als Einstellräume für Fahrzeuge konzipiert sind (d.h. nicht in Schleusen, Fluchtwegen usw.), dürfen Motorräder gelagert werden.
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