Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern
In horizontalen und vertikalen Fluchtwegen (Korridore und Treppenhäuser) muss eine Durchgangsbreite von 1,20 m gewährleistet sein. Diese Breite einzuhalten ist insbesondere wichtig, weil jeder Fluchtweg auch ein Rettungsweg ist, der im Brandfall für Feuerwehr und Sanität zugänglich sein muss. Im Kanton Bern werden Kinderwagen in Treppenhäusern aus Brandschutzsicht in der Regel toleriert, soweit diese geforderte Durchgangsbreite frei bleibt und es sich nicht um einen dauerhaften Zustand handelt.