Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich
Bei einer bestimmungsgemässen Verwendung des Fahrzeugs steht aus Sicht der Brandschutzvorschriften dem Abstellen des Fahrzeugs in einer Tiefgarage grundsätzlich nichts entgegen.
Voraussetzung ist, dass die Flüssiggasinstallationen korrekt nach Stand der Technik installiert und verwendet werden. Das Fahrzeug muss gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für den Strassenverkehr geprüft und zugelassen sein. Die Nutzungsbestimmungen des Fahrzeugs in Bezug auf den Betrieb und die Instandhaltung der Flüssiggasinstallation müssen eingehalten werden. Wenn das Fahrzeug nicht benutzt wird, muss das Hauptabsperrventil an der Gasflasche sowie das Gasabsperrventil in der Gaszuleitung geschlossen sein (gemäss Bedienungsanleitung des Fahrzeugs).
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass Hauseigentümer das Abstellen von Fahrzeugen mit Flüssiggasinstallationen verbieten können. Konsultieren Sie dazu Ihre Hausordnung. Und bitte beachten Sie, dass es im Kanton Zürich allenfalls noch zusätzliche kantonale Brandschutzbestimmungen geben könnte.